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   BGH, 15.02.2006 - 2 StR 4/06   

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https://dejure.org/2006,3388
BGH, 15.02.2006 - 2 StR 4/06 (https://dejure.org/2006,3388)
BGH, Entscheidung vom 15.02.2006 - 2 StR 4/06 (https://dejure.org/2006,3388)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 2006 - 2 StR 4/06 (https://dejure.org/2006,3388)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 66b StGB; § 67a StGB; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; § 244 Abs. 2 StPO
    Nachträgliche Sicherungsverwahrung ("neue" Tatsache: Erkennbarkeit für den ersten Tatrichter, Aufklärungspflicht); Rechtskraft der nicht angeordneten Unterbringung; Vollzug der Sicherungsverwahrung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anordnung; gesetzlicher Richter)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung wegen besonderer Gefährlichkeit eines pädophilen Wiederholungstäters; Überweisung in den Vollzug der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Nachträglich diagnostizierte Kernpädophilie als "neue Tatsachen" im ...

  • Judicialis

    StPO § 244 Abs. 2; ; St... PO § 275 a Abs. 5; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 63; ; StGB § 64; ; StGB § 66; ; StGB § 66 Abs. 2; ; StGB § 66 Abs. 3 Satz 2; ; StGB § 66 a; ; StGB § 66 b; ; StGB § 66 b Abs. 1; ; StGB § 66 b Abs. 2; ; StGB § 67 a Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66b Abs. 1
    Sicherungsverwahrung trotz Entlassung aus der Unterbringung; "neue" Tatsachen während des Vollzugs der Strafhaft

  • rechtsportal.de

    StGB § 66b Abs. 1
    Sicherungsverwahrung trotz Entlassung aus der Unterbringung; "neue" Tatsachen während des Vollzugs der Strafhaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 303
  • StV 2006, 413
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.11.2005 - 4 StR 483/05

    Eingangserfordernis der "neuen Tatsache" bei der nachträglichen

    Auszug aus BGH, 15.02.2006 - 2 StR 4/06
    Grundsätzlich können psychiatrische Befundtatsachen "neue Tatsachen" i. S. des § 66b Abs. 1 und 2 StGB sein (vgl. zu einem "frontal betonten Hirnsubstanzdefekt" BGH StV 2006, 66 - 4 StR 483/05, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).

    St. keine neue Tatsache im Sinne des Gesetzes (vgl. BGH StV 2006, 66 - 4 StR 483/05, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).

    Erkennbar waren für den Tatrichter seinerzeit alle diejenigen Tatsachen, die ein sorgfältiger Tatrichter mit Blick auf § 244 Abs. 2 StPO hätte aufklären müssen, um entscheiden zu können, ob eine Maßregel nach §§ 63, 64, 66, 66 a StGB anzuordnen ist (vgl. BGH StV 2006, 66 - 4 StR 483/05, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).

  • BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02

    Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche

    Auszug aus BGH, 15.02.2006 - 2 StR 4/06
    Die Möglichkeit, den Verurteilten nachträglich in den Vollzug der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt zu überweisen, wenn seine Resozialisierung hierdurch besser gefördert werden kann, entspricht der verfassungsrechtlichen Anforderung möglichst weitgehender Schonung des Freiheitsgrundrechts des Verurteilten (vgl. BVerfGE 109, 190, 242).
  • BGH, 01.07.2005 - 2 StR 9/05

    Ablehnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Auszug aus BGH, 15.02.2006 - 2 StR 4/06
    Die Situation durch die Aufhebung des Unterbringungsbefehls stellt sich nicht anders dar, als wenn das Landgericht den Erlass zunächst abgelehnt hätte und der Verurteilte nach Vollverbüßung der Strafhaft auf freien Fuß gekommen wäre (vgl. Senatsurteil NJW 2005, 3078 - 2 StR 9/05 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 23.03.2006 - 1 StR 476/05

    BGH hebt Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung auf

    Bei einer Entscheidung durch die Strafkammer würde nicht der gesetzliche Richter tätig (so schon BGH, Beschluss vom 15. Februar 2006 - 2 StR 4/06 - Umdruck S. 10).
  • BGH, 09.01.2007 - 1 StR 605/06

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache: im Strafvollzug aufgetretene

    Dies gilt auch für psychiatrische Befundtatsachen (BGHSt 50, 275, 279 f.; BGH, Beschluss vom 24. März 2006 - 1 StR 27/06; Beschluss vom 15. Februar 2006 - 2 StR 4/06).
  • BGH, 24.03.2006 - 1 StR 27/06

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache: Wahnvorstellungen

    aa) Im Einzelfall können auch psychiatrische Befundtatsachen "neue" Tatsachen im Sinne des § 66b StGB darstellen (BGH NStZ 2006, 155; BGH, Beschluss vom 15. Februar 2006 - 2 StR 4/06).
  • BGH, 01.12.2006 - 2 StR 475/06

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache; Hang; Gewaltphantasien im

    Eine "nachträgliche" Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus kennt das Gesetz nicht; dies darf nicht dadurch umgangen werden, dass die psychische Störung eines Verurteilten ohne Weiteres in einen Hang im Sinne von § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB umgedeutet wird (vgl. auch Senatsbeschluss vom 15. Februar 2006 - 2 StR 4/06, StV 2006, 413).
  • BGH, 05.09.2019 - 3 StR 235/19

    Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung nach altem Recht

    Eine "nachträgliche' Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist dem Gesetz fremd (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2007 - 1 StR 605/06, BGHSt 51, 191 Rn. 24; ferner BGH, Beschluss vom 15. Februar 2006 - 2 StR 4/06, BGHR StGB § 67a Abs. 2 Überweisung 1; Urteil vom 23. März 2006 - 1 StR 476/05, juris Rn. 30 ff.).
  • BGH, 11.05.2010 - 1 StR 40/10

    Rechtsfehlerfrei abgelehnte Anordnung der Unterbringung in der nachträglichen

    Dem Urteil lässt sich jedoch hinreichend deutlich entnehmen, dass die Strafkammer des Ursprungsverfahrens bei zutreffender Beurteilung der Rechtslage die nun als Nova gewerteten Umstände auch bei sorgfältiger, am Maßstab des § 244 Abs. 2 StPO gemessener Prüfung (vgl. BGH StV 2006, 413; BGH, Urt. vom 23. März 2006 - 1 StR 476/05) nicht hätte erkennen können.
  • OLG Jena, 13.06.2006 - 1 Ws 193/06

    Sicherungsverwahrung

    Erkennbar und damit nicht ¿neu¿ sind Befundtatsachen, die ein sorgfältiger Tatrichter nach Maßstab des § 244 Abs. 2 Satz 2 StPO schon im Zeitpunkt der Anlassverurteilung im Hinblick auf eine etwaige Maßregelanordnung nach §§ 63, 64, 66, 66a StGB hätte aufklären können und müssen (BGH, Beschl. in dieser Sache vom 15.02.2006, 2 StR 4/06; StV 2006, 244, 246; NStZ 2005, 561, 562; 684, 686 ).
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